Verschenken Sie das LTT!
Sie wollen einen Theaterbesuch verschenken? An unserer Theaterkasse bekommen Sie Gutscheine in allen von Ihnen gewünschten Geldwerten.
Oder klicken Sie einfach hier und kaufen Sie den Gutschein online (wenn Sie möchten, auch zum Selbstausdrucken per print@home).
Bitte beachten Sie, dass die Gültigkeit der Gutscheine auf drei Jahre nach Ende des laufenden Kalenderjahres befristet ist. Gegen Vorlage eines Gutscheins können an der Theaterkasse Eintrittskarten erworben werden, ein Anspruch auf bestimmte Plätze oder Vorstellungen besteht jedoch nicht, ausgenommen Ehrenkartengutscheine mit gesondertem Vermerk. Gutscheine können ebenso wie Wahlabos und Abo-Tauschbons nicht ausgezahlt werden. Bei Vorlage des Gutscheins müssen Gutscheinnummer und Betrag eindeutig lesbar sein, damit der Gutschein eingelöst werden kann.
SONDERAKTION TÜBINGER WEIHNACHTSMARKT
Bei unseren Sonderaktionen „Weihnachtskugel“, „Weihnachtsstern“ und „Weihnachtsplätzle“ gelten gesonderte Bestimmungen: Bei diesen Aktionen handelt es sich um Wahlabonnements, die ausschließlich im Rahmen des Tübinger Weihnachtsmarktes erhältlich sind. Bitte beachten Sie, dass die Gültigkeit auf ein Jahr begrenzt ist. Diese Angebote gelten nicht für Sonderveranstaltungen wie z. B. Weihnachten und Silvester. Eingelöst werden können die Weihnachts-Wahlabos nur für die angegebenen Spielstätten im LTT in der Eberhardstraße (Saal, Werkstatt und LTT-Oben). Das „Weihnachtsplätzle“ gilt für Vorstellungen des Jungen LTT bis einschließlich 18:00 Uhr. Anspruch auf bestimmte Plätze oder Vorstellungen besteht jedoch nicht. Diese Weihnachts-Wahlabos können ebenso wie Gutscheine, Wahlabos und Abo-Tauschbons nicht ausgezahlt werden.