Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Landestheater Württemberg-Hohenzollern Tübingen Reutlingen



§ 1 Geltung
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“) regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Landestheater Württemberg-Hohenzollern Tübingen Reutlingen (LTT) und seinen Besucher*innen. Sie sind Bestandteil des mit dem Erwerb einer Eintrittskarte, eines Gutscheins oder Abonnements (inkl. Wahlabos) bzw. dem Zutritt zu einer Veranstaltung abgeschlossenen Vertrags. Die AGB gelten für Veranstaltungen des LTT, für Gemeinschaftsveranstaltungen und Veranstaltungen Dritter (Gastspiele, Sonderveranstaltungen), die in den Räumlichkeiten des oder in Zusammenarbeit mit dem LTT stattfinden, sofern nichts Anderes ausdrücklich vereinbart ist.

§ 2 Öffnungszeiten
Die Theaterkasse ist für den Vorverkauf Dienstag bis Freitag von 14:00 bis 19:00 Uhr und am Samstag von 10:00 bis 13:00 Uhr geöffnet. Karten sind auch an allen Vorverkaufsstellen des KulturTickets NeckarAlb und online unter www.landestheater-tuebingen.de erhältlich. Die Abendkasse öffnet jeweils 1 Stunde vor Vorstellungsbeginn, auch bei Tagesveranstaltungen. An der Abendkasse sind Vorverkauf und Reservierungen anderer Vorstellungen nicht möglich. Alle Abonnements sind an der Theaterkasse erhältlich. Persönliche Beratungsgespräche rund um das Abo-Angebot können jederzeit per Mail oder Telefon vereinbart werden.


§ 3 Eintrittspreise
Für die Veranstaltungen des LTT gelten je nach Art und Spielstätte der Veranstaltung unterschiedliche Sitzpläne, Preiskategorien und Platzgruppen. Die aktuellen Eintritts- und Abonnementpreise können den Veröffentlichungen des LTT und den Aushängen an der Theaterkasse entnommen werden. Im Kartenpreis enthalten ist die Garderobengebühr. Programmhefte sowie weitere Leistungen sind nicht enthalten. Ermäßigte Karten sind nur in Verbindung mit dem jeweiligen Berechtigungsnachweis gültig und sind nicht übertragbar. Auf bereits erworbene Eintrittskarten kann nachträglich keine Ermäßigung mehr gewährt werden. Betreuer*innen von Schwerbehinderten mit Merkzeichen „B“ im Schwerbehindertenausweis erhalten eine Freikarte. Rollstuhlfahrer*innen stehen gesondert ausgewiesene Standplätze zur Verfügung. Das LTT haftet nicht für Preise, die von Dritten für Eintrittskarten des LTT verlangt werden.

§ 4 Reservierung und Vorverkauf
Der Vorverkauf erfolgt über die Theaterkasse, das Internet und die Vorverkaufsstellen und beginnt mit dem Erscheinen des Monatsspielplans. Änderungen des Spielplans und der Besetzung bleiben vorbehalten. Das LTT übernimmt keine Gewähr für Angaben in Veröffentlichungen Dritter etwa in Presse, Veranstaltungskalendern oder Online-Medien. Der Vorverkauf an der Theaterkasse erfolgt in bar oder mit ec-Karte. Karten können bei der Theaterkasse auch schriftlich, telefonisch oder per E-Mail bestellt werden. Nach Bezahlung per Lastschrift werden die Karten, bis eine Woche vor der Vorstellung, auf Risiko des Bestellers zugeschickt. Eintrittskarten für das LTT können über die Webpage www.landestheater-tuebingen.de auch online erworben werden. Der Vertrag kommt unmittelbar zwischen dem LTT und dem Käufer zustande, die Bezahlung erfolgt ausschließlich per Lastschrift. Online erworbene Karten können mittels print@home selbständig ausgedruckt oder, bis eine Woche vor der Vorstellung, auf Risiko des Bestellers zugeschickt werden. Ab einer Woche vor der Vorstellung ist eine Hinterlegung im Theater möglich. Eintrittskarten können persönlich, schriftlich, telefonisch oder per E-Mail maximal acht Tage lang reserviert werden. Werden die Karten bis dahin nicht erworben, gehen sie zurück in den Freiverkauf. Für die Abendkasse reservierte Karten müssen spätestens 45 Minuten vor Vorstellungsbeginn an der Kasse abgeholt werden. Für Veranstaltungen des LTT können Gutscheine erworben werden, deren Gültigkeit auf drei Jahre nach Ende des laufenden Kalenderjahres begrenzt ist. Gegen Vorlage eines Gutscheins können an der Theaterkasse Eintrittskarten erworben werden, ein Anspruch auf bestimmte Plätze oder Vorstellungen besteht jedoch nicht, ausgenommen Ehrenkartengutscheine mit gesondertem Vermerk. Gutscheine können ebenso wie Wahlabos und Abo-Tauschbons nicht ausgezahlt werden.

§ 5 Umtausch und Rücknahme von Karten
Eintrittskarten werden nicht zurückgenommen, können jedoch zu den Vorverkaufszeiten an der Theaterkasse gegen eine Stornogebühr von 2 Euro pro Karte in einen neuen Termin oder einen Gutschein umgetauscht werden. An der Abendkasse kann dieser Umtausch nicht garantiert werden, außerdem wird hier eine Gebühr von 4 Euro pro Karte fällig. Bei kurzfristigen Stornoanfragen per Mail kann eine Bearbeitung nicht garantiert werden. Eine Rückerstattung des Kaufpreises erfolgt nur dann, wenn die Vorstellung abgesagt bzw. in den ersten 30 Minuten abgebrochen werden muss. Rücknahme und Rückerstattung des Kartenpreises erfolgen bis 10 Tage nach Vorstellungstermin gegen Zusendung der Eintrittskarten und unter Angabe der Bankverbindung oder direkt an der Theaterkasse. Der Ersatz von weiteren Aufwendungen ist ausgeschlossen. Umbesetzungen sowie Fälle höherer Gewalt begründen kein Rückgaberecht.

§ 6 Abonnementbedingungen
Ein Fest-Abonnement gilt für eine Spielzeit, bei späterem Eintritt wird es anteilig bis zum Ende der angefangenen Spielzeit berechnet. Das Fest- und Wahl-Abonnement verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn es nicht bis zum 31. Mai eines Jahres für die folgende Spielzeit schriftlich gekündigt wird. Die Abonnements gelten nicht für Sonderveranstaltungen wie z. B. Weihnachten, Silvester. Wünsche nach Verlegung des Abonnements auf einen anderen Tag, in eine andere Preisgruppe oder auf einen anderen Platz wird das Abonnementbüro nach Maßgabe vorhandener Möglichkeiten nachkommen. Bei automatischer Verlängerung eines ermäßigten Abonnements kann das LTT erneut die Vorlage einer Ermäßigungsberechtigung verlangen. Das Abonnement kann per Lastschrifteinzug oder auf Rechnung bezahlt werden. Nach Eingang der Zahlung erhalten Festabonnent*innen rechtzeitig vor der ersten Vorstellung einen Aboausweis mit den Vorstellungsterminen. Kann eine Theatervorstellung innerhalb eines bestehenden Abonnements nicht wahrgenommen werden, besteht die Möglichkeit zum Besuch einer beliebigen anderen LTT-Eigenproduktion. Der Umtausch muss spätestens bis einen Tag vor der angesetzten Vorstellung erfolgen, die Bearbeitung ist nur zu den Öffnungszeiten der Vorverkaufskasse gewährleistet.

§ 7 Garderobe
Die Garderobengebühr ist im Kartenpreis inbegriffen. Die Haftung beschränkt sich auf den nachgewiesenen Zeitwert der hinterlegten Gegenstände und einen Höchstwert von 250 Euro je Garderobenmarke und erstreckt sich nicht auf die Inhalte abgegebener Garderobe. Gegen Vorlage der Garderobenmarke händigt der Besucherservice die Garderobenstücke ohne Prüfung der sachlichen Berechtigung aus. Vertauschte, beschädigte oder abhanden gekommene Garderobenstücke sowie der Verlust einer Garderobenmarke sind dem Servicepersonal unverzüglich mitzuteilen. Bei Verlust der Garderobenmarke dürfen Garderobengegenstände nur gegen Nachweis der Empfangsberechtigung oder dann ausgehändigt werden, wenn diese nach Rückgabe aller Garderobenstücke noch verfügbar sind. Das LTT ist in solchen Fällen berechtigt, personenbezogene Daten zu erfassen. Die Garderobe ist bis 15 Minuten nach der Vorstellung besetzt, im Anschluss übernimmt das LTT keine Haftung für hinterlegte Gegenstände. Es wird darum gebeten, Gegenstände aller Art, die in den für das Publikum zugänglichen Räumen gefunden werden, beim Besucherservice des LTT abzugeben. Ebenso kann der Besucherservice bei Abhandenkommen von Gegenständen befragt werden. Fundsachen werden nach Ablauf einer angemessenen Frist an das öffentliche Fundbüro übergeben.

§ 8 Einlass und Besuch der Vorstellung
Nach Beginn einer Veranstaltung behält sich das LTT vor, zu spät eingetroffene Besucher*innen mit Rücksicht auf die anderen Besucher*innen und die mitwirkenden Künstler*innen erst zu einem späteren, geeigneten Zeitpunkt in den Zuschauerraum einzulassen. In Einzelfällen ist dies erst zur Pause bzw. gar nicht möglich. In der Werkstatt und im LTT-Oben ist ein Nacheinlass grundsätzlich nicht möglich. Daraus erwachsen für die Besucher*innen keinerlei Ansprüche gegenüber dem Theater. Mobiltelefone und andere elektronische Kommunikations- und Informationsmittel sowie akustische oder visuelle Signalgeber aller Art sind im Zuschauerraum außer Betrieb zu halten. Das Fotografieren sowie Ton- und Videoaufzeichnungen der Aufführungen sind aus urheberrechtlichen Gründen untersagt. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung durch die Intendanz. Das LTT ist berechtigt, Veranstaltungen für interne Zwecke ohne Hinweis aufzuzeichnen. Auf Aufzeichnungen, die zur Veröffentlichung bestimmt sind, weist das LTT gesondert hin. Bei Nichterteilung notwendiger Bildrechte durch Besucher*innen ist die Rücknahme oder der Umtausch von Karten möglich. Speisen und Getränke dürfen nicht in den Zuschauerraum mitgenommen werden. Das Rauchen in den Räumen des LTT ist nicht gestattet.

§ 9 Hausrecht
Den Anweisungen des Besucherservice, des künstlerischen Abenddienstes sowie anderen von der Theaterleitung autorisierten Personen ist Folge zu leisten. Das Personal des LTT ist berechtigt, Besucher*innen aus den Räumlichkeiten bzw. Veranstaltungen zu weisen, wenn andere Besucher*innen bzw. die Vorstellung gestört werden. In gravierenden Fällen kann durch die Theaterleitung oder der von ihr beauftragten Personen ein Hausverbot erteilt werden. Dieses kann nur durch die Theaterleitung wieder aufgehoben werden.

§ 10 Datenschutz
Personenbezogenen Daten werden unter Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze und nur in dem für die Anbahnung und Durchführung eines Vertrages erforderlichen Umfang verarbeitet. Die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO der die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrages oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet. Die Daten werden nach der Bearbeitung Ihres Anliegens und/oder abschließender Vertragserfüllung unverzüglich gelöscht. Dies gilt nicht insofern sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt oder eine Vertragserfüllung nicht abschließend geklärt ist bzw. zustande kam. Des Weiteren insofern gesetzliche Aufbewahrungspflichten diesem entgegenstehen. Im Rahmen der Vertragsabwicklung werden Ihre Daten ggf. an von uns beauftragte Kreditinstitute und/oder an das mit der Lieferung beauftragte Transportunternehmen weitergegeben soweit dies zur Zahlungsabwicklung und/oder zur Vertragserfüllung erforderlich ist. Eine Weitergabe Ihrer Daten an weitere Dritte erfolgt nicht.

§ 11 Haftung
Für Schäden, die Besucher*innen in den Räumen des LTT erleiden, haften das LTT, seine gesetzlichen Vertreter*innen und seine Erfüllungsgehilfen nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, der körperlichen Unversehrtheit und der Gesundheit.


§ 12 Informationen zur Verbraucherschlichtung

Das Landestheater Württemberg-Hohenzollern Tübingen Reutlingen ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.


§ 13 Schlussbestimmungen und Inkrafttreten
Auf Verträge und Rechtsbeziehungen, die diesen AGB unterliegen, findet deutsches Recht Anwendung. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Tübingen. Personenbezeichnungen umfassen gleichermaßen die männliche und die weibliche Form.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 1. Mai 2020 in Kraft und gelten für die ab diesem Zeitpunkt stattfindenden Veranstaltungen.

Tübingen, am 1. Mai 2020

Dorothee Must
Verwaltungsdirektorin

 

 




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