Das Landestheater Württemberg-Hohenzollern Tübingen Reutlingen (LTT) mit seinen 138 Mitarbeiter*innen im künstlerischen, technischen und kaufmännischen Bereich ist eine in der Rechtsform der gemeinnützigen Anstalt des öffentlichen Rechts geführte Landesbühne. Neben den Gastspielen im Land führt das LTT am Sitzort Tübingen insgesamt jährlich rund 800 Veranstaltungen des eigenen Ensembles samt Fremdgastspielen durch.
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt, spätestens aber zum Beginn der Spielzeit 2023/2024 suchen wir
eine*n Herrengewandmeister*in und Leitung der Kostümabteilung
Die Anstellung erfolgt nach dem „Normalvertrag Bühne“ (NV Bühne, SR BTT) in Vollzeit (100%)
Ihr Aufgabengebiet:
Ihr Profil:
Wir bieten:
Bewerber*innen jeder Geschlechter haben die gleichen Chancen. Schwerbehinderte werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen erbitten wir bis zum 11.09.2022 an:
Landestheater Württemberg-Hohenzollern Tübingen Reutlingen
Verwaltung
Eberhardstr. 6, 72072 Tübingen
oder per E-Mail unter: bewerbungen@landestheater-tuebingen.de
Bitte beachten Sie: bis 07. August bringen wir für unsere Besucher*innen noch Theater auf die Bühne, dann sind wir nach unserer Sommerpause ab dem 05.09.2022 wieder für Ihre Rückfragen erreichbar.
Datenschutzhinweis:
Die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten (Stammdaten, Kontaktdaten, Familiendaten, Gesundheitsdaten, Leistungsdaten etc.) sind Voraussetzung für die Berücksichtigung Ihrer Bewerbung auf die o. g. Stellenausschreibung.
Ihre Daten werden nach Eingang der Bewerbung gespeichert und zum Zwecke der Bewerberauswahl (Bestenauslese) verarbeitet. Sie sind nicht verpflichtet, die Angaben zu Ihrer Person zu machen, und willigen daher mit der Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen in die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ein.
Sofern Sie mit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht einverstanden sind, kann Ihre Bewerbung vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
Die Bewerberdaten werden gelöscht, sobald sich der Zweck für die Datenerhebung erledigt hat und keine weitere Aufbewahrungspflicht besteht. Die Aufbewahrung der Bewerbungsunterlagen erfolgt für die Dauer von maximal 6 Monaten.